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Verfassungsgericht verlangt neue Hartz-IV-Sätze

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet sein Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in Karls­ruhe ver­kün­det sein Ur­teil zu den Hartz-IV-Re­gelsät­zen für Kin­der.

Karls­ruhe (d­pa) - Die Bun­des­re­gie­rung muss die Re­gelsätze für alle gut 6,5 Mil­lio­nen Hartz-IV-Be­zie­her neu be­rech­nen und mög­li­cher­weise höhere So­zi­al­aus­ga­ben ein­pla­nen. Die bis­he­rige Be­rech­nungs­me­thode ver­stößt ge­gen das Grund­ge­setz, ent­schied das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt am Diens­tag.

Be­son­ders für Kin­der in Hartz- IV-Fa­mi­lien könnte es mehr Geld ge­ben. Die Bun­des­re­gie­rung sagte eine ra­sche Neu­be­rech­nung der Hartz-IV-Sätze zu, ließ aber of­fen, ob Be­zie­her von Ar­beits­lo­sen­geld II nun ge­ne­rell höhere Leis­tun­gen er­war­ten kön­nen. Das Ge­richt hatte die Höhe der Re­gelsätze nicht be­an­stan­det.

Das Ur­teil vom Diens­tag wurde all­ge­mein be­grüßt. So­zi­al­ver­bän­de, Ge­werk­schaf­ten und Op­po­si­tion spra­chen von ei­ner "­schal­len­den Ohr­fei­ge". Sie ge­hen da­von aus, dass die Re­gelsätze stei­gen.

­Die noch von der rot-grü­nen Bun­des­re­gie­rung ein­ge­führte Be­rech­nungs­ba­sis ist nach An­sicht der Karls­ru­her Rich­ter nicht nach­voll­zieh­bar. Die Kal­ku­la­tion sei in­trans­pa­rent und ori­en­tiere sich zu we­nig an der Rea­lität. Das Ge­richt for­derte den Ge­setz­ge­ber bis zum 31. De­zem­ber zu ei­ner Neu­re­ge­lung auf­.

Da­mit muss eine der größten So­zi­al­re­for­men in der deut­schen Nach­kriegs­ge­schichte er­heb­lich nach­ge­bes­sert wer­den. Er­folg­reich ge­klagt hat­ten drei Fa­mi­lien aus Bay­ern, Hes­sen und Nord­rhein- West­fa­len. Bis zur Än­de­rung bleibt die bis­he­rige Re­ge­lung gül­tig. Hartz-IV- Emp­fän­ger kön­nen aber von so­fort an einen be­son­de­ren Be­darf gel­tend ma­chen, wenn die­ser durch die bis­he­ri­gen Zah­lun­gen nicht ge­deckt ist. Ein Bei­spiel dafür wäre der Zu­satz­bei­trag zur Kran­ken­ver­si­che­rung. Al­lein durch diese Zah­lun­gen für den be­son­de­ren Be­darf dro­hen dem oh­ne­hin schwer ge­beu­tel­ten Staat in die­sem Jahr höhere Aus­ga­ben für Hartz IV.

­Be­son­ders die rund 1,7 Mil­lio­nen Kin­der un­ter den mehr als 6,5 Mil­lio­nen Hartz-IV-Be­zie­hern soll­ten nach dem Ur­teil bes­ser­ge­stellt wer­den. "Kin­der sind keine klei­nen Er­wach­se­nen", mo­nier­ten die Rich­ter. Sie rüg­ten auch, dass die Aus­ga­ben für Bil­dung und das ge­sell­schaft­li­che Le­ben aus­ge­klam­mert sind - etwa für In­ter­n­et­nut­zung, Kino und Thea­ter oder die Mit­glied­schaft im Sport­ver­ein. Für jün­gere Kin­der sind der­zeit 60 Pro­zent vom Re­gel­satz für Er­wach­sene und da­mit 215 Euro vor­ge­se­hen.

­Ar­beits­mi­nis­te­rin Ur­sula von der Leyen (C­DU) be­grüßte das Ur­teil als Chance für Kin­der. Der in der bis­he­ri­gen Re­ge­lung ver­nach­läs­sigte Be­reich von Bil­dung und Schul­be­darf müsse jetzt in den Vor­der­grund rü­cken. Fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Kris­tina Köh­ler (C­DU) sag­te, die Re­gie­rung werde "schnellst­mög­lich" daran ge­hen, die Vor­ga­ben um­zu­set­zen.

U­ni­ons-Frak­ti­ons­chef Vol­ker Kau­der (C­DU) sag­te: "Ob die Hartz-IV- Sätze jetzt stei­gen, lässt sich nicht sa­gen." Es könne so­gar zu Re­du­zie­run­gen kom­men. FDP-Frak­ti­ons­che­fin Bir­git Hom­bur­ger er­war­tet "ü­ber­schau­bare Fol­gen" des Ur­teils. An­dere Ko­ali­ti­ons­pro­jekte wie Steu­er­ent­las­tun­gen wür­den da­durch nicht ge­fähr­det.

Für die SPD ist mit dem Ur­teil auch die Min­dest­lohn-De­batte neu eröff­net. Es könne nicht sein, dass je­mand ohne Ar­beit mehr Geld be­kommt als je­mand, der den gan­zen Tag ei­ner Ar­beit nach­geht, sagte der Par­la­men­ta­ri­sche Ge­schäfts­füh­rer der SPD-Frak­tion, Tho­mas Op­per­mann. Der DGB er­neu­erte seine Min­dest­lohn-For­de­rung. Der baye­ri­sche Mi­nis­ter­prä­si­dent Horst See­ho­fer (C­SU) rief nach ei­ner Grund­satz­re­form. "Hartz-IV war der größte Murks seit der deut­schen Ein­heit", sagte See­ho­fer in Mün­chen. "Das muss jetzt ei­ner Ge­ne­ral­re­vi­sion un­ter­zo­gen wer­den."

­Der de­si­gnierte Vor­sit­zende der Lin­ken, Klaus Ernst, geht von ei­ner Er­höhung der Re­gelsätze aus. Aus Sicht von Grü­nen- Frak­ti­ons­che­fin Re­nate Künast läuft es auf den Ver­zicht auf die Kopf­pau­schale für Kas­sen­mit­glie­der und ein Aus für Steu­er­ent­las­tun­gen für Bes­ser­ver­die­ner hin­aus - bei­des FDP-Pro­jek­te.

Nach An­sicht des Pa­ritäti­schen Wohl­fahrts­ver­ban­des führt das Ur­teil "zwangs­läu­fig zu deut­lich höhe­ren Re­gelsät­zen". Je nach Al­ters­gruppe müss­ten sie um bis zu 20 Pro­zent an­ge­ho­ben wer­den. Der So­zi­al­ver­band SoVD sieht die Chance für eine so­zi­al­po­li­ti­sche Kor­rek­tur. Nach An­sicht der Kom­mu­nal-Ver­bände führt eine Neu­re­ge­lung nicht au­to­ma­tisch zu höhe­ren Sät­zen. Das "­Lohn­ab­stands­ge­bot" müsse be­ach­tet wer­den.

­Die Be­rech­nung muss laut Ur­teil nun in ei­nem trans­pa­ren­ten und sach­ge­rech­ten Ver­fah­ren nach dem tatsäch­li­chen Be­darf neu er­fol­gen. Ge­schätzte Ab­schläge "ins Blaue hin­ein" seien nicht an­ge­mes­sen. Da die Grund­lage bei den Re­gelsät­zen für Er­wach­sene nicht stim­me, schleppe sich der Feh­ler bis zur Be­rech­nung der Kin­der-Sätze durch­.

­Bei der neuen Be­rech­nung kann der Ge­setz­ge­ber laut Ur­teil an dem Sta­tis­tik­mo­dell fest­hal­ten, das er bis­lang ge­wählt hat. Grund­lage könn­ten die Er­geb­nisse der Ein­kom­mens- und Ver­brau­cher­stich­probe 2008 sein, die das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt im Herbst 2010 vollstän­dig vor­legt. Bei Kin­dern müss­ten sich die Re­gelsätze an de­ren spe­zi­el­len Be­dürf­nis­sen ori­en­tie­ren, be­tonte das Ge­richt. Es be­stehe die Ge­fahr, dass sie später nicht in der Lage sei­en, ih­ren Le­bens­un­ter­halt selbst zu be­strei­ten. Dies sei mit dem Prin­zip des So­zi­al­staa­tes nicht ver­ein­bar.

­Der Hartz-IV-Re­gel­satz für Er­wach­sene be­trägt der­zeit 359 Eu­ro. Kin­der und Ju­gend­li­che er­hal­ten nach Al­ter gestaf­felte Leis­tun­gen, und zwar aus­ge­hend vom Re­gel­satz: Un­ter sechs Jah­ren gibt es 60 Pro­zent (215 Eu­ro), un­ter 14 Jah­ren 70 Pro­zent (251 Eu­ro), darü­ber 80 Pro­zent (287 Eu­ro).

von dpa | vom 09.02.2010, 06:53 Uhr

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